Lebensmittelecht
Materialien, die zur Produktion oder Verpackung von Lebensmitteln eingesetzt werden, unterliegen besonderen Anforderungen. Sie müssen ungiftig sein und dürfen weder Geschmack noch Geruch der Lebensmittel, mit denen sie in Kontakt treten, verändern. Materialien, die diese Kriterien erfüllen, nennt man lebensmittelecht. Dies umfasst alle Stoffe, die im Zuge der Produktion, des Transports, sowie als Küchenzubehör mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die vor Schmutz und Keimen schützenden Verpackungen sind aus verschiedenen Materialien wie Kunststoffen, Papier, Karton, Gummi und abbaubaren Folien aus Zellglas gefertigt.
Lebensmittelechte Stoffe müssen den Vorgaben der gesetzlich vorgegebenen Rahmenordnung (EG) Nr.1935/2004 entsprechen. Die Verordnung, 2004 beschlossen vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union, beinhaltet in Artikel 3 die allgemeinen Anforderungen für den Lebensmittelkontakt. Demnach dürfen verwendete Materialien keine Stoffe absondern, „die die menschliche Gesundheit gefährden, eine Veränderung der Zusammensetzung herbeiführen, die organoleptischen Eigenschaften des Lebensmittels beeinträchtigen oder den Verbraucher durch Aufschrift und Kennzeichnung täuschen“.
Lebensmittelechte Gegenstände sind zudem nach ihren Eigenschaften wie Hitzebeständigkeit oder Beladungsbedingungen eingestuft.
Alle von den Überwachungsbehörden geprüften Materialien und Gegenstände tragen den schriftlichen Hinweis „Für Lebensmittelkontakt“ oder das Symbol mit Becher und Gabel.
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