Arbeitsplatzgrenzwert

Definition

Der Arbeitsplatzgrenzwert gibt an, „bis zu welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.“ Er ersetzte am 1. Januar 2005 die bisher angewandeten MAK-Werte (Werte für die Maximale Arbeitsplatzkonzentration).

Bewertung und Veröffentlichung der Arbeitsplatzgrenzwerte

Rechtlich bindende Werte werden vom Ausschuss für Gefahrenstoffe (AGS) nach den Kriterien der BekGS 901 „Kriterien zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten“ erarbeitet oder bewertet und in der TRSG 900 bekanntgegeben.

Herangezogen werden für die Bewertung die MAK-Werte der Deutschen Forschungsgemeinschaft und die Arbeitsplatzgrenzwerte der EU.

Sind für einen Stoff keine Arbeitsplatzgrenzwerte in der TRSG 900 vermerkt, kann die TRSG 402 zur Bewertung herangezogen werden.

Arbeitsplatzgrenzwerte in der Rührwerkstechnik

Auch in der Rührwerkstechnik können Arbeitsplatzgrenzwerte eine Rolle spielen. Beim Rühren von Pulvern zum Beispiel können feine Nebel durch den Rührvorgang aufgewirbelt werden. Auch bei der Zugabe und dem Unterrühren von Pulvern in Flüssigkeiten können Pulverpartikel in die Luft gelangen. Einige Substanzen geben beim Rühren Dämpfe an ihre Umgebung ab.

Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte. Dafür liefern wir Ihnen passende Deckel zum sicheren Verschließen der Rühranwendung mit einer direkt am Deckel montierten Absaugung. Auch Absaugungen oberhalb der Anwendung sind möglich.

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