ATEX zertifizierte Stativrührwerke, Wandrührwerke, Hängerührwerke, Hubstationen eco-Station, Bedienpult, Deckel, Notstop, ZweihandbedienungBeim Inverkehrbringen eines Rührwerks oder jedes anderen Produkts in der EU ist die CE-Kennzeichnung Pflicht. Sie soll dem Erwerber die Sicherheit geben, dass das Produkt den entsprechenden Bestimmungen entspricht und ein sogenanntes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt worden ist. Damit soll der Käufer davor geschützt werden, ein unsicheres Produkt zu kaufen, durch das er Schaden nehmen könnte. So weit so gut.

Nun möchten wir uns entspannt zurücklehnen, wenn auf dem soeben erworbenen Produkt die CE-Kennzeichnung prangt. Ganz so leicht ist es dann aber leider doch nicht. Und Unwissenheit kann hier auch noch teuer werden. Warum? Wir sagen es Ihnen am Beispiel eines Stativrührwerkes:

Das Fallbeispiel

Ein Stativrührwerk, auch Hängerührwerk genannt, ist eine Rührstation bestehend aus Hubvorrichtung und fest montiertem Rührwerk. Das Rührwerk wird über die Hubvorrichtung mittels zu bedienender Automatik gehoben und abgesenkt.

Das Stativrührwerk besteht also aus mehreren zusammengebauten Teilen: Hubvorrichtung, Rührwerk, Deckel, Rührwelle, Rührorgan usw. Diese Komponenten werden einzeln als sogenannte „unvollständige Maschine“ erworben. Im Verbund, also zusammengebaut zu einem Stativrührwerk, sind sie im Sinne der Maschinenbaurichtlinie allerdings als „vollständige Maschine“ zu bewerten.

Haftung liegt beim Betreiber

Und genau hier stoßen wir nun direkt auf das Problem: Viele Produkte, die aus mehreren Komponenten teils unterschiedlicher Hersteller bestehen, weisen CE-Kennzeichen auf. Was der Käufer nicht erkennt, auch nicht erkennen kann, ist, ob sich die CE-Kennzeichnung nun auf die „vollständige Maschine“, also auf alle verbauten Komponenten bezieht, oder nur auf eine der Komponenten. Das nehmen viele Hersteller auch nicht so genau oder nutzen die Unwissenheit des Käufers zu ihren eigenen Gunsten aus. Denn: Im Falle eines Betriebsunfalls haftet der Betreiber vollumfänglich und allein für die fehlerhafte CE-Kennzeichnung der Maschine und die damit fehlende Konformitätsbewertung, nicht der Hersteller.

Wie Sie sich schützen

Bei Produkten der PTM mechatronics können Sie sich 100%ig darauf verlassen, dass sie als „vollständige Maschine“ den anzuwendenden Bestimmungen entsprechen. Bei anderen Herstellern fragen Sie besser gezielt nach, auf was sich die angebrachte CE-Kennzeichnung bezieht. Verlangen Sie zur Sicherheit einen Nachweis für die Durchführung der Konformitätsbewertung. Sollte der Hersteller Erklärungen und Nachweise schuldig bleiben, gehen Sie besser kein Risiko ein und nehmen Sie Abstand vom Kauf des Produktes.

PTM mechatronics – wir bringen Bewegung in besondere Umgebungen.